Schule am Weserbogen
LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Informationen zur Schulaufnahme

Im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellungen ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) wird von allen Schülerinnen und Schülern vor Aufnahme zunächst ein Gutachten erstellt. Hierbei kooperieren eine sonderpädagogische Lehrkraft unserer Schule und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule.

Bei jeder Gutachtenerstellung wird immer gemeinsam mit den Eltern  erwogen, ob das Kind eine Regelschule besuchen oder/und am  Gemeinsamen Unterricht teilnehmen kann.

Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet anhand des Gutachtens, den daraus hervorgehenden Beschulungsvorschlägen, dem dokumentierten Elternwillen und der schulärztlichen Untersuchung über den sonderpädagogischen Förderbedarf, den Förderschwerpunkt und den Förderort.

Wird das Kind der Schule am Weserbogen zugewiesen, wird es täglich im Schülerspezialverkehr zur Schule gebracht und nach Schulschluss wieder nach Hause gefahren.